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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Anmeldung

Eine Veranstaltungs- bzw. Kursteilnahme kann nur bei vollständig und richtig ausgefüllter Anmeldung, sowie Einverständniserklärung erfolgen. Sollte der/die TeilnehmerIn noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Der Vertrag kommt mit Eingang des Anfrageformulars beim Veranstalter, der Überweisung einer Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtpreises (vgl. die jeweilige Veranstaltungs- bzw. Kursausschreibung auf der Website des Veranstalters) und der darauf vom Veranstalter erfolgten Buchungsbestätigung zustande. Meldet eine Person mehrere TeilnehmerInnen an, haftet er für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag mit. Handelt es sich um einen Kindergeburtstag oder ein Schul- bzw. KiTa-Event ist eine Einverständniserklärung von jedem Kind, unterschrieben vom Erziehungsberechtigten, mitzubringen.

§ 2 Haftung

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer muss selbst oder über die Erziehungsberechtigten unfallversichert und krankenversichert sein, bei der Teilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Medikamentenbedarf, Allergien etc.) sind dem Veranstalter vor Kursbeginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat und dies zu Problemen führen, kann er vom Kurs ausgeschlossen werden - ohne Erstattung des bezahlten Kursbeitrages.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung für das Verhalten von Kursteilnehmern während bzw. nach dem Kurs. Viele der in den Kursen vermittelten Inhalte sind auf Notsituationen zugeschnitten. Bei der Anwendung bzw. Nachahmung der gezeigten, dargestellten, geübten Inhalte kann es u. U. zu Personen- und / oder Sachschäden kommen. Eine Anwendung bzw. Nachahmung im und nach dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnte, wird abgelehnt. Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der Kursinhalte übernommen.

Die Teilnahme an Kursinhalten, die ein potentielles Risiko enthalten, erfolgt auf freiwilliger Basis (z.B. Abseilübungen oder Flussüberquerung). Sämtliche Haftungspflichten seitens des Veranstalters entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel mit Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen. Für Schäden, die durch die Benutzung von Werkzeugen (wie Messern, Äxten und Sägen), Feuerquellen und / oder Brandmitteln entstehen, haftet der Veranstalter nicht.

Es erfolgt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer, das gilt auch für im Fahrzeug, im Camp und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Es erfolgt keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie Telefone, Video- oder Fotokameras. Eine Ausnahme bildet eine ausdrücklich vom Instruktor verlangte Benutzung z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung.

Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung volljährigen Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn des Kurses bekanntgegeben werden (vor allem Umwelt- und Naturschutzdelikte), werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. (Beispiel: Der Teilnehmer raucht im Wald und verursacht dadurch einen Waldbrand; Beispiel: Der Teilnehmer beschädigt lebende Vegetation und / oder verletzt oder tötet mutwillig Tiere). Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.

Bei vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Jugendangebote / Schulklassen etc. Hier haftet der Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

§ 3 Kursbeiträge

Die Kursbeiträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer (, als umsatzsteuerbefreites Unternehmen kann man diese nicht erheben, die Unternehmerin hält sich Änderungen diesbezüglich in Folge des Wachstums des Betriebs vor), aber inklusive allen für den Kurs erforderlichen, durch uns zur Verfügung gestellten / ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen (auch kleineren Verbrauchsgütern). Stellt der Veranstalter auf Anfrage Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung, die eigentlich vom Teilnehmer mitzubringen wären (Schlafsack bei Übernachtungen o.ä.), erfolgt dies gegen eine im Einzelfall zu verhandelnde Leihgebühr. Die Kursbeiträge sind vollständig bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: Vivien Klein, DKB, DE92 1203 0000 1036 9643 67.

§ 4 Rücktritt des Teilnehmers

Ein Rücktritt vom Vertrag (Abmeldung) muss schriftlich beim Veranstalter bis 28 Tage vor Veranstaltungs bzw. Kursbeginn erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung des bezahlten Preises und der Anmeldegebühr.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren: Bei Rücktritt zwischen 28 und 14 Tagen vor Kursbeginn wird die Anzahlung einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungs bzw Kursstart, werden 50 % des Kurspreises in Rechnung gestellt. Bei Absage innerhalb einer Woche vor Veranstaltungs bzw. Kursbeginn sind 80 % des Preises zu zahlen. Der Rücktritt innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungs- und Kursbeginn ist der volle Kursbetrag zu erstatten. Alternativ kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen. Eine Rückerstattung des Veranstaltungs- bzw. Kurspreises, auch anteilig, bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer oder Ausschluss des Teilnehmers (vgl. §4) ist nicht möglich.

§ 5 Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann bis zu 14 Tagen vor dem Kurstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht wurde. Aufgrund einer Erkrankung des Veranstalters oder gefährlichen Wetterbedingungen kann der Veranstalter auch ohne Frist vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall eines Rücktritts des Veranstalters vom Vertrag wird dem Teilnehmer der volle bereits bezahlte Kursbeitrag zurückerstattet. Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

§ 6 Höhere Gewalt und unverschuldete Leistungsausfälle

Kriege, Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Situationen (höhere Gewalt) berechtigen den Veranstalter zur Absage einer Veranstaltung. Die gezahlten Gebühren werden rückerstattet, Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Bedingt ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern oder Unwetter eine Abweichung vom geplanten Kursverlauf, so haben Erste Hilfe, ärztliche Versorgung, Bergung und Evakuierung Vorrang vor dem geplanten Ablauf des Kurses. Es ergeben sich keinerlei Ansprüche von Seiten der Teilnehmer.

Sonstige unverschuldeten Leistungsausfälle oder -beeinträchtigungen wie Unerreichbarkeit  des Veranstaltungsortes aufgrund von Witterungseinflüssen, die Absage oder der Abbruch von Veranstaltungen aus unvorhersehbaren Gründen des Naturschutzes, akute Fels- oder Flusssperrungen und Geländesperrungen aufgrund von Waldbrandgefahr berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch des Anbieters. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten.

§ 7 Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und / oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches / extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche den Kurs in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In den Kursen ist jegliche Mitführung bzw. jeglicher Konsum von Rauschmitteln (auch Alkohol) untersagt. Ferner insbesondere die Mitführung und Benutzung von Waffen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Ausschluss aus dem Kurs erfolgen. In allen genannten Fällen besteht für den die Störung verursachenden Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Auch für die übrigen Kursteilnehmer besteht bei solcherart Störungen kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Der verursachende Teilnehmer muss mit einer Anzeige durch uns rechnen. Auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten des Verursachers.

§ 8 Hygiene

Die Verpflegung erfolgt auf einfachem Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene, Haltbarkeit, Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten werden können. Ebenso bedingen Übernachtungen in selbstgebauten Expeditionslagern nicht immer Anspruch auf gewohnte sanitäre Einrichtungen. Jegliche Haftung seitens des Veranstalters wird abgelehnt.

§ 9 Aufsichtspflicht

Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe, Schulklasse o. ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei allen Kinderveranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht (z.B. Eltern bei Geburtstagsfeiern) obliegt uns die allgemeine Aufsichtspflicht. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder Erkrankungen.

§ 10 Bildrechte

Mit der Einverständnis der AGB erteile ich Vivi Le Moment die Rechte für alle während der Veranstaltung aufgenommenen Bilder. Diese dürfen veröffentlicht und zu Werbezwecken genutzt werden.

§ 11 Gutscheine

Vom Veranstalter ausgestellte Gutscheine sind nach Bezahlung des vollständigen Gutscheinbetrags für drei Jahre gültig. Sie sind, nach Absprache mit dem Veranstalter, als Teilbeträge oder vollständig auf andere Personen übertragbar. Eine Rückerstattung / Auszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Vivi Le Moment spendet freiwillig 5 % des Gutscheinbetrags an humanitäre Hilfsprojekte oder Organisationen, die sich für den Erhalt natürlicher Lebensräume einsetzen. Der Veranstalter ist hierbei frei in der Wahl der Projekte / Organisationen.

§ 12 Rabattierungen

Teilnehmer die bereits ein Training bei Vivi Le Moment besucht haben, haben bei Buchung eines Folgekurses Anspruch auf einen reduzierten Preis (vgl. die jeweilige Kursausschreibung auf der Website des Veranstalters). Werden Geschwisterkinder in einem Programm angemeldet, erhalten die Eltern Rabatt. Ebenso haben Schüler, Azubis, Studenten sowie Alleinerziehende und Arbeitssuchende einen Anspruch auf den reduzierten Preis. Rabattansprüche werden nicht automatisch gewährt, sondern sind im Anmeldeprozess durch den Teilnehmer anzumelden. Entsprechende Nachweise sind dem Veranstalter mit Anmeldung vorzulegen. Gruppen- und sonstige Ermäßigungen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar.

§ 13 Unwirksamkeit und Nebenabsprachen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

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